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Meldertausch

Meldertausch gemäß DIN 14675

Der Betreiber eines Gebäudes ist verantwortlich für eine intakte Brandmeldeanlage – inkl. Brandmelder.

Gemäß DIN 14675 ist ein Meldertausch für punktförmige Rauchmelder und Messkammern von Ansaugrauchmeldern in den folgenden Intervallen erforderlich:

  • Alle 8 Jahre: Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung

  • Alle 5 Jahre: Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung

Bei Fragen zum Meldertausch gemäß DIN 14675 oder einer konkreten Anfrage können Sie uns hier direkt kontaktieren:

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen.

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