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Meldertausch
Meldertausch gemäß DIN 14675
Der Betreiber eines Gebäudes ist verantwortlich für eine intakte Brandmeldeanlage – inkl. Brandmelder.
Gemäß DIN 14675 ist ein Meldertausch für punktförmige Rauchmelder und Messkammern von Ansaugrauchmeldern in den folgenden Intervallen erforderlich:
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Alle 8 Jahre: Rauchmelder mit Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung
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Alle 5 Jahre: Rauchmelder ohne Verschmutzungskompensation oder automatischer Kalibriereinrichtung
Bei Fragen zum Meldertausch gemäß DIN 14675 oder einer konkreten Anfrage können Sie uns hier direkt kontaktieren:
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